

Angebote und Termin Bei Unterbreitung des Angebots reservieren wir den entsprechenden Omnibus über einen angemessenen Zeitraum. Wir bitten, über unser Angebot möglichst rasch zu entscheiden. Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart ist, sind unsere Angebote freibleibend. Durchführung, Rücktritt und Ausfall Wir sind bemüht, bestellte Mietomnibusse pünktlich bereitzustellen (15 Min. vor Abfahrzeit) und einen aufgestellten Reiseplan einzuhalten, doch kann eine Gewähr dafür nicht übernommen werden (Verkehrssituation).Der Fahrer muss die gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten strikt einhalten. Der Auftraggeber darf daher dem Fahrer keine Anweisungen erteilen, die die Einhaltung der Vorschriften nicht gewährleisten. Wird ein fest erteilter Auftrag zurückgezogen (ab 7 Tage vorher) werden mindestens 20% des Fahrpreises als Schadenersatz fällig. Eine Pflicht zur Beförderung besteht nur, wenn den Beförderungsbedingungen entsprochen wird, wenn die Beförderung möglich ist und nicht durch Umstände verhindert wird, für die uns kein Verschulden trifft (z.B. Ausfall des Omnibusses, Straßensperrung, Straßenzustand usw.). Abweichungen, Betriebsstörungen, Fahrtunterbrechungen usw., für die uns kein Verschulden trifft, begründen keinerlei Schadenersatzpflicht unsererseits. Kann der von uns bestätigte Omnibus aus Gründen höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden, so bemühen wir uns um einen möglichst gleichwertigen Ersatz. Bei Fahrzeugausfall sorgen wir für eine ordnungsgemäße Rückbeförderung der Fahrgäste. Verhalten während der Fahrt Die Fahrgäste werden gebeten, sich nach den Anweisungen des Fahrpersonals zu richten. Personen, die sich diesen Anweisungen widersetzen, betrunkene Personen, oder solche, die Mitreisende belästigen oder den Bus beschädigen, werden von der Beförderung ausgeschlossen. Sie haben keinen Anspruch auf die Rückerstattung des Fahrgeldes. Kosten, die durch außergewöhnliche Verunreinigungen oder Beschädigung des Omnibusses entstehen sind zu ersetzen. Jeder Fahrgast ist verpflichtet, sich im Omnibus einen festen Halt zu verschaffen, so dass er bei unvermeidlichen Schwankungen und Stößen weder selbst Schaden erleidet oder anderen Schäden zufügt. Preiskalkulation Angebote werden nach den Angaben des Kunden erstellt auf der Grundlage der angegebenen Fakten. Wird die Fahrstrecke verlängert und die Reise zu einem späteren Zeitpunkt als vereinbart beendet, behalten wir uns eine Nachberechnung vor.
Abschluss eines Paketreisenvertrages Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen. Durch die Buchung werden die Reisebedingungen anerkannt. Leistungen Der Umfang ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen. Rücktritt durch den Kunden bei einer Paketreise Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, pauschal folgende Stornogebühren zu zahlen: - bis 30 Tage vor Reisebeginn kostenlose Stornierung möglich - 29 - 22 Tage vor Reisebeginn 15% vom Reisepreis - 21 - 15 Tage vor Reisebeginn 35% vom Reisepreis - 14 - 7 Tage vor Reisebeginn 50% vom Reisepreis - ab 6 – 2 Tage vor Reisebeginn 70 % vom Reisepreis ab 1 Tag vor Reisebeginn oder bei Nichterscheinen 90% des Reisepreises Der Vertragspartner hat ausdrücklich die Möglichkeit, den Nachweis eines geringeren Schadens zu erbringen. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter bei einer Paketreise PM-Reisen kann in folgenden Fällen vom Reisevertrag zurücktreten: - Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen bis 14 Tage vor Reisebeginn, der Kunde wird unverzüglich informiert und die geleistete Zahlung wird erstattet. - Bei Tagesfahrten ist PM-Reisen berechtigt, die Reise bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl bis 7 Tage vor Reisebeginn abzusagen.
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